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   VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689   

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https://dejure.org/2016,2373
VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689 (https://dejure.org/2016,2373)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2016 - 10 CS 15.2689 (https://dejure.org/2016,2373)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2016 - 10 CS 15.2689 (https://dejure.org/2016,2373)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines sicherheitsrechtlichen Kontaktverbots zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch bzgl. Gewerbeuntersagung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 LStVG, § 35 GewO, § 176 StGB
    Allgemeines Sicherheitsrecht: Sicherheitsrechtliches Kontaktverbot mit Kindern im privaten und beruflichen Bereich | Sicherheitsrechtliches Kontaktverbot wg. Verdachts sexueller Handlungen an teilnehmenden Kindern eines Feriencamps; Sicherheitsrechtliche Generalklausel ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 LStVG, § 35 GewO, § 176 StGB
    Allgemeines Sicherheitsrecht: Sicherheitsrechtliches Kontaktverbot mit Kindern im privaten und beruflichen Bereich | Sicherheitsrechtliches Kontaktverbot wg. Verdachts sexueller Handlungen an teilnehmenden Kindern eines Feriencamps; Sicherheitsrechtliche Generalklausel ...

  • rewis.io

    Kontaktverbot zum Schutz von Kindern vor sexuellem MIssbrauch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines sicherheitsrechtlichen Kontaktverbots zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch bzgl. Gewerbeuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 7 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 LStVG, § 35 GewO, § 176 StGB
    Allgemeines Sicherheitsrecht: Sicherheitsrechtliches Kontaktverbot mit Kindern im privaten und beruflichen Bereich | Sicherheitsrechtliches Kontaktverbot wg. Verdachts sexueller Handlungen an teilnehmenden Kindern eines Feriencamps; Sicherheitsrechtliche Generalklausel ...

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2968
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 31.03.2010 - 8 C 12.09

    Kontrolle; Rechtmäßigkeit; Gründe; Begründung; Rechtfertigung; Stilllegung;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689
    Erweist sie sich aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (st. Rspr.; vgl. z. B. BVerwG, U. v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 636; vgl. auch Schmidt in Eyermann, a. a. O., § 113 Rn. 16 f.).

    Nachdem es sich bei der Befugnisnorm des § 35 GewO um eine gebundene Entscheidung handelt, wären letztlich auch keine anderen oder zusätzlichen (Ermessens-)Erwägungen anzustellen (vgl. BVerwG, U. v. 31.3.2010 a. a. O.).

  • BVerfG, 08.11.2012 - 1 BvR 22/12

    Polizeiliche Generalklausel wohl keine geeignete Rechtsgrundlage für

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689
    Die allerdings nicht entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, mit Blick auf den Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die polizeiliche Generalklausel eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung Entlassenen bzw. eines mehrfach wegen sexueller Gewaltdelikte vorbestraften Mannes darstellt (vgl. BVerfG, B. v. 8.11.2012 - 1 BvR 22/12 - juris; BVerwG, B. v. 13.1.2014 - 6 B 59.13 - juris), bedürfe das Kontaktverbot zu Kindern als erhebliche Einschränkung der grundrechtlichen Freiheit des Antragstellers einer Spezialbefugnis und könne demgemäß nicht auf die sicherheitsrechtliche Generalklausel gestützt werden, vermag der Senat aus den nachfolgenden Gründen nicht zu teilen:.
  • BVerwG, 11.09.2015 - 1 B 39.15

    Zeitpunkt der Verlustfeststellung; Verlustfeststellung während Strafhaft;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689
    Grundsätzlich bewegen sich die Sicherheitsbehörde und das Gericht bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr mit ihrer tatsächlichen Würdigung der konkreten Umstände des Falles regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die (auch) dem Richter allgemein zugänglich sind; der Heranziehung eines Sachverständigen bedarf es danach nur ausnahmsweise (vgl. BVerwG, B. v. 25.7.1990 - 1 B 112/90 - juris Rn. 8; B. v. 11.9.2015 - 1 B 39/15 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 A 1.11

    Bund-Länder-Streit; Erstattungsanspruch; öffentlich-rechtliche Streitigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689
    Geht es um den Schutz hochrangiger Rechtsgüter, wie etwa auch die Gesundheit von Menschen, dürfen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden; es genügt, dass die Möglichkeit von Schäden an diesen Rechtsgütern realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. etwa BVerwG, U. v. 31.5.2012 - 3 A 1.11 - juris Rn. 31).
  • VGH Bayern, 17.09.2015 - 10 CS 15.1435

    Zur Antrags- und Klagebefugnis des (behaupteten) Eigentümers von präventiv

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689
    Allerdings gilt ein mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH, B. v. 17.9.2015 - 10 CS 15.1435, 10 C 15.1434 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689
    Ein Sachverständigengutachten könnte im Übrigen die eigene Prognoseentscheidung des Tatrichters auch nicht ersetzen, sondern hierfür nur eine Hilfestellung bieten und daher bezüglich der Wiederholungsgefahr als geeignetes Beweismittel zur Unterstützung der letztlich maßgeblichen richterlichen Überzeugungsbildung über das Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Betracht kommen (BVerwG, B. v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 u. a. - juris Rn. 5; BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 35).
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689
    Ein Sachverständigengutachten könnte im Übrigen die eigene Prognoseentscheidung des Tatrichters auch nicht ersetzen, sondern hierfür nur eine Hilfestellung bieten und daher bezüglich der Wiederholungsgefahr als geeignetes Beweismittel zur Unterstützung der letztlich maßgeblichen richterlichen Überzeugungsbildung über das Bestehen einer Wiederholungsgefahr in Betracht kommen (BVerwG, B. v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 u. a. - juris Rn. 5; BayVGH, U. v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - juris Rn. 35).
  • BVerwG, 13.01.2014 - 6 B 59.13

    Rechtmäßigkeit der Dauerobservation eines Gewalttäters; Rechtsgrundlage

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689
    Die allerdings nicht entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, mit Blick auf den Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob die polizeiliche Generalklausel eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Dauerobservation eines aus der Sicherungsverwahrung Entlassenen bzw. eines mehrfach wegen sexueller Gewaltdelikte vorbestraften Mannes darstellt (vgl. BVerfG, B. v. 8.11.2012 - 1 BvR 22/12 - juris; BVerwG, B. v. 13.1.2014 - 6 B 59.13 - juris), bedürfe das Kontaktverbot zu Kindern als erhebliche Einschränkung der grundrechtlichen Freiheit des Antragstellers einer Spezialbefugnis und könne demgemäß nicht auf die sicherheitsrechtliche Generalklausel gestützt werden, vermag der Senat aus den nachfolgenden Gründen nicht zu teilen:.
  • VGH Hessen, 30.09.2011 - 8 B 1329/11

    Kontakt- und Annäherungsverbot

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689
    Soweit ersichtlich wird demgemäß in der Rechtsprechung und der Kommentarliteratur ein Kontaktverbot auch auf der Grundlage der polizeilichen Befugnisgeneralklausel für zulässig angesehen (vgl. z. B. VG München, B. v. 20.7.2007 - M 7 S 07.2792 - BeckRS 2007, 36564; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Aufl. 2014, Art. 11 Rn. 204; Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, Handkommentar, 20. Aufl. 2010, Art. 16 Rn. 6; zu einem auf die allgemeine Befugnis für die Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden nach § 11 HSOG gestützten Kontakt- und Annäherungsverbot vgl. auch HessVGH, B. v. 30.9.2011 - 8 B 1329/11 - BeckRS 2011, 56078).
  • VGH Bayern, 26.11.2014 - 10 B 14.1235

    Anordnungen zur Hundehaltung; konkrete Gefahr nach Beissvorfall mit einem anderen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689
    Die sich im Wesentlichen auf die allgemeine Lebenserfahrung stützende Prognose (Gefahreinschätzung bzw. -beurteilung) ist vom Gericht in vollem Umfang nachzuvollziehen und auch hinsichtlich des darin enthaltenen Wahrscheinlichkeitsurteils nicht nur einer begrenzten gerichtlichen Kontrolle zugänglich (st. Rspr.; vgl. BayVGH, U. v. 26.11.2014 - 10 B 14.1235 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90

    Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des

  • VG München, 20.07.2007 - M 7 S 07.2792
  • VG Hamburg, 10.02.2017 - 9 K 6154/14

    Gefahrenabwehrrechtliches Kontakt- und Näherungsverbot - Untersagung planmäßig

    Der Rechtsprechung kann auch für andere Bundesländer nichts Gegenteiliges entnommen werden (vgl. VGH München, Beschl. v. 1.2.2016, 10 CS 15.2689, juris, Rn. 16; VG München, Beschl. v. 18.11.2015, M 22 S 15.2057, juris; VG Darmstadt, Beschl. v. 16.10.2009, 3 L 1179/09, juris; vgl. auch Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, 3. Aufl. 2011, Art. 11 Rn. 204: Kontaktverbot kann auf Generalklausel gestützt werden).

    Dieser Ansicht trat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entgegen (Beschl. v. 1.2.2016, 10 CS 15.2689, juris), einer spezialgesetzlichen Regelung bedürfe es nicht.

    Insbesondere sei die Beeinträchtigung der Grundrechte im Fall eines Kontakt- und Näherungsverbots nicht vergleichbar oder gar gleichzusetzen mit dem Fall einer jahrelangen Dauerobservation, bei der einem außerhalb der Wohnung unablässig Polizisten folgten (VGH München, Beschl. vom 1.2.2016, a.a.O., Rn. 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2022 - 1 S 2283/20

    Kostenbescheid für eine Abschleppmaßnahme; Abwehr einer konkreten Gefahr;

    An die Wahrscheinlichkeit des prognostizierten Schadenseintritts waren hierbei angesichts der im Falle einer Trunkenheitsfahrt gefährdeten besonders schutzwürdigen Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer keine zu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. Senat, Beschl. v. 05.08.2021 - 1 S 1894/21 -, juris Rn. 128 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 26.06.1970 - IV C 99.67 -, juris Rn. 15; Urt. v. 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, juris Rn. 41; BayVGH, Beschl. v. 01.02.2016 - 10 CS 15.2689 -, juris Rn. 18 für die Verhinderung einer Straftat).
  • VG München, 18.10.2018 - M 22 K 16.1473

    Bayernweites Betretungsverbot für Badeanstalten und Kontaktverbot mit Kindern

    Die sicherheitsrechtliche Generalklausel des Art. 7 Abs. 2 ist auch eine taugliche Rechtsgrundlage für ein Betretungs- und Kontaktverbot (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 17; VG München, B.v. 20.7.2007 - M 7 S 07.2792 - BeckRS 2007, 36564; Schmidbauer in Schmidbauer/Steiner, Bayerisches Polizeiaufgabengesetz, Kommentar, 4. Aufl. 2014, Art. 11 Rn. 204; Berner/Köhler/Käß, Polizeiaufgabengesetz, Handkommentar, 20. Aufl. 2010, Art. 16 Rn. 6; zu einem auf die allgemeine Befugnis für die Gefahrenabwehr- und Polizeibehörden nach § 11 HSOG gestützten Kontakt- und Annäherungsverbot vgl. auch HessVGH, B.v. 30.9.2011 - 8 B 1329/11 - BeckRS 2011, 56078).

    Vor diesem Hintergrund durfte die Beklagte unter Berücksichtigung bekannter, vom Kläger benutzter Täterstrategien allein auf der Grundlage der bisherigen Straftaten und der erneuten Kontaktaufnahme von einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit einer Wiederholungstat beim Kläger ausgehen (vgl. insoweit BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689).

    Auch wenn anzuerkennen ist, dass die gewählte Formulierung des betreffenden Halbsatzes wenig glücklich erscheint, ist aufgrund der den Regelungen in Ziffer 1 und 2 jeweils vorgeschalteten Überschriften (Ziffer 1 "Betretungsverbot:"; Ziffer 2 "Kontaktverbot; ") sowie der in Ziffer 2 Satz 1 erfolgten Einleitung des 2. Halbsatzes mit dem Wort "insbesondere" noch hinreichend erkennbar, dass es sich bei der in Ziffer 1 getroffenen Regelung um ein reines Betretungsverbot und bei der in Ziffer 2 getroffenen Regelung um ein reines Kontaktverbot handelt, wobei der zweite Halbsatz des ersten Satzes in Ziffer 2 lediglich eine beispielhafte Aufzählung enthalten soll, in welchen Konstellationen - fernab einer sozialen Kontrolle - ein Kontakt mit Kindern als besonders problematisch erachtet wird (zu einer vergleichbaren Regelung vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris).

  • VG Augsburg, 21.01.2020 - Au 8 S 19.1917

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO - Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Ebenfalls nicht ausreichend ist die bloße subjektive Annahme oder die reine Vermutung (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 18; Holzner in Bayern/Holzner, BeckOK PolR, Stand 1.2.2019, Art. 11 PAG Rn. 24 ff. m.w.N.).

    Dabei stehen die hinreichende Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts und die zu erwartende Störung wie auch das von der Gefahrensituation betroffene Rechtsgut in indirekter Relation zueinander, indem an die Wahrscheinlichkeit des Störungseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, desto höherwertig das bedrohte Rechtsgut bzw. desto größer der zu befürchtende Schaden ist (vgl. BVerwG, U.v. 26.6.1970 - IV C 99.67 - NJW 1970, 1890/1892; BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 18; BayVGH, U.v. 16.5.1988 - 21 B 87.02889 - BayVBl. 1988, 562 ff.; VG München, U.v. 13.5.2015 - M 22 K 14.1037 - juris Rn. 20).

    Dabei gilt, dass je bedeutsamer das gefährdete Rechtsgut und je höher der zu erwartende Schaden ist, desto geringer die Anforderungen sein können, die an den Grad der Wahrscheinlichkeit gestellt werden (BVerfG, U.v. 14.7.1999 - 1 BvL 2226/94, 2420, 2437/95 - BVerfGE 100, 313/375 ff.; B.v. 3.3.2004 - 1 BvF 3/92 - BVerfGE 110, 33/60; U.v. 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 - BVerfGE 113, 348; BVerwG, U.v. 26.6.1970 - IV C 99.67 - NJW 1970, 1890/1892; BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 16.993

    Verpflichtung zur Beseitigung von Auffüllungen im Überschwemmungsgebiet

    Der Austausch der Rechtsgrundlage - Art. 46 Abs. 5, 6 BayWG anstatt § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG bzw. Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayWG - lässt den Tenor der Grundverfügung, die Beseitigung der Auffüllungen im Überschwemmungsgebiet, unberührt; wesentliche andere oder zusätzliche Ermessenserwägungen werden nicht erforderlich (vgl. BVerwG, U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 636 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 20 ZB 15.106 - juris Rn. 4; B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 29).
  • VG München, 20.05.2021 - M 22 K 20.3851

    Bayernweites Betretungsverbot für Schulen für den Zeitraum von fünf Jahren,

    Die sicherheitsrechtliche Generalklausel des Art. 7 Abs. 2 LStVG ist eine taugliche Rechtsgrundlage für ein Betretungsverbot (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 17; VG München, B.v. 20.7.2007 - M 7 S 07.2792 - BeckRS 2007, 36564; VG München, U. v. 18.10.2018 - M 22 K 16.1473 - BeckRS 2018, 27212 m.w.N.).

    Geht es um den Schutz hochrangiger Rechtsgüter, wie etwa auch der Gesundheit von Menschen, dürfen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadens keine überzogenen Anforderungen gestellt werden; es genügt, dass die Möglichkeit von Schäden an diesen Rechtsgütern realistischerweise nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. etwa BVerwG, U.v. 31.5.2012 - 3 A 1.11 - juris Rn. 31; BayVGH, B. v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - Beckonline Rn. 18).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das sicherheitsrechtliche Betretungsverbot als Dauerverwaltungsakt zu qualifizieren und deshalb im Rahmen der Gefahrenprognose auch neuen Gesichtspunkten Rechnung zu tragen ist (vgl. zu einem Kontaktverbot BayVGH, B. v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - Beckonline Rn. 25).

  • VGH Bayern, 15.02.2019 - 8 CS 18.2411

    Untersagung des Hopfenanbaus im Wasserschutzgebiet

    Der Austausch beider Varianten der Befugnisnorm lässt den Tenor der Grundverfügung, die Untersagung und Beseitigung des Hopfenanbaus, unberührt; er erforderte auch keine wesentlich anderen oder zusätzlichen Ermessenserwägungen (vgl. BVerwG, U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - NVwZ-RR 2010, 636 = juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 20.4.2015 - 20 ZB 15.106 - juris Rn. 4; B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 29).
  • VG Augsburg, 13.02.2024 - Au 8 S 24.84

    Vorläufiger Rechtsschutz, Kontaktverbot zu Kindern nach zurückliegender

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kann die mit dem Kontaktverbot verbundene Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten des Antragstellers auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden (BayVGH, B.v. 1.2.2026 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 15 ff.).

    Dies bedeutet im Hinblick auf den mit dem Kontaktverbot verfolgten Zweck des Schutzes hochrangiger Rechtsgüter der von einer Straftat betroffenen Kinder, dass die "Möglichkeit von Schäden an diesen Rechtsgütern realistischerweise nicht ausgeschlossen" sein dürfen (BayVGH, B.v. 1.2.2026 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 27.02.2019 - 10 CS 19.180

    Untersagung der Kampfhundehaltung ohne erforderliche Erlaubnis

    Erweist sie sich aus anderen als in dem Bescheid angegebenen Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert würde, dann ist der Verwaltungsakt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht rechtswidrig (BVerwG, U. v. 27.1.1982 - 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356; U.v. 19.8.1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96/98; U.v. 31.3.2010 - 8 C 12.09 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 1.2.2016 - 10 CS 15.2689 - juris Rn. 29).
  • VG Frankfurt/Main, 02.06.2017 - 5 L 3997/17
    Ein Kontaktverbot auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel ist statthaft (vgl. BayVGH, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 10 CS 15.2689 - m.w.N., juris Rn. 17; HessVGH, Beschluss vom 30. September 2011 - 8 B 1329/11 -, juris Rn. 15; VG Darmstadt, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 3 L 1179/09.DA -, juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 21.05.2021 - 22 CS 21.858

    Tätigkeit als berufsmäßiger erster Bürgermeister begründet Unzuverlässigkeit als

  • VG Karlsruhe, 11.01.2018 - 3 K 10935/17

    Hausverbot für Gerichtsgebäude wegen aggressiven Verhaltens und Drohungen;

  • VG Augsburg, 12.03.2019 - Au 1 K 18.957

    Anordnung einer Sicherheitschlorung - Erfolgloser Eilantrag

  • VG Würzburg, 06.11.2018 - W 4 K 18.705

    Ergänzung einer bestandskräftigen Baugenehmigung durch weitere Auflagen

  • VG München, 08.06.2016 - M 2 S 16.1394

    Vollstreckungshindernis wegen Pachtvertrags - faktisches Überschwemmungsgebiet

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